Legal Compliance Kodex
faigle ist eine verantwortungsvolle, global agierende Unternehmensgruppe. Werte wie Nachhaltigkeit, Qualität und verantwortungsvolles Handeln sind uns wichtig.
Unser Verhaltenskodex konzentriert sich daher auf die Bereiche:
- Menschenrechte,
- Arbeitsbedingungen,
- Umweltverträglichkeit sowie
- Geschäftsethik.
Die Sicherstellung dieser Standards ist für faigle ein wichtiger Bestandteil unseres täglichen Tuns. Ein „Legal Compliance Kodex“ wurde ausgearbeitet, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht und diese geschult.
Dieser Kodex ist für faigle und alle faigle Mitarbeitenden verbindlich.
Compliance Kodex
01 DEFINITION UND ANWENDUNGSBEREICH
Compliance bedeutet Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und interner Anweisungen. Diese allgemeinen Grundsätze werden in diesem für alle Mitarbeitenden verpflichtenden Verhaltenskodex ausgedrückt. Sie resultieren aus unseren unternehmensethischen Wertvorstellungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
02 INFORMATIONSPFLICHT
Jede:r Mitarbeiter:in muss sich über die für ihren/seinen Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen informieren. In Zweifelsfällen ist Rat bei den Vorgesetzten einzuholen.
03 GRUNDSÄTZLICHE VERHALTENSANFORDERUNGEN
Jede:r Mitarbeiter:in ist verpflichtet:
- die in ihrem/seinem Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen einzuhalten
- fair, respektvoll und vertrauenswürdig bei allen Handlungen und Geschäftsbeziehungen zu sein
- das Ansehen von faigle zu achten und zu fördern
- Interessenkonflikte zwischen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten zu vermeiden
- sich oder anderen keine unrechtmäßigen Vorteile zu verschaffen
- die Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz einzuhalten
- Compliance-Verstöße dem/der Vorgesetzten unverzüglich zu melden
Jede:r Vorgesetzte ist darüber hinaus verpflichtet:
- die Führungsgrundsätze von faigle einzuhalten
- die Einhaltung dieser Richtlinie in ihrem/seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen
04 GLEICHBEHANDLUNG
Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind strikt untersagt. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Kolleg:innen, Mitarbeiter:innen und Geschäftspartnern sowie bei der Einstellung, Beförderung oder Entlassung von Mitarbeiter:innen.
05 VERBOT VON BESTECHUNG UND KORRUPTION
Es ist strikt verboten:
- in- und ausländischen Amtsträger:innen für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung einen persönlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren
- Mitarbeiter:innen oder Vertreter:innen in- oder ausländischer Unternehmen rechtswidrige persönliche Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren
- Bestechungshandlungen mit Hilfe von anderen durchführen zu lassen, zum Beispiel von Angehörigen, Freunden, Agenten, Beratern, Planern und Vermittlern
- unrechtmäßige Handlungen anderer Personen zu unterstützen
Amtsträger:innen sind:
- alle Personen, die Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz, für Bund, ein Bundesland, einen Gemeindeverband, einer Gemeinde, für andere Personen des öffentlichen Rechts, für einen anderen Staat oder für eine internationale Organisation (z.B. Europäische Union) wahrnehmen (wie Abgeordnete, Beamte und Vertragsbedienstete, Angestellte der Sozialversicherungsträger und der Kammern)
- sonstige Personen, die hoheitlich tätig werden, zum Beispiel der/die KFZ-Techniker:in bei Ausstellung der § 57a KFG-Plakette
- Personen, die in Unternehmen tätig sind, an denen eine oder mehrere Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 50% beteiligt sind oder die durch diese beherrscht werden (ORF, ASFINAG, Wiener Linien)
06 VERMEIDEN VON INTERESSENKONFLIKTEN
Jede:r Mitarbeiter:in muss ihre/seine privaten Interessen und die Interessen von faigle streng voneinander trennen. Ohne Klärung mit der disziplinarischen Führungskraft ist bereits der Anschein eines Interessenkonflikts zu vermeiden. Prüfungswürdig sind insbesondere:
- Aufträge an nahestehende Personen (zum Beispiel Ehegatten, Verwandte, Freunde und private Geschäftspartner)
- Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen in verantwortlicher Position arbeiten
- Aufträge an Unternehmen, an denen nahestehende Personen beteiligt sind
- Nebentätigkeiten für Wettbewerbsunternehmen
- Nebentätigkeiten für Geschäftspartner
Ausnahmen können nur von der Führungskraft genehmigt werden.
Mitarbeiter:innen, die sich direkt oder indirekt an einem Wettbewerbsunternehmen beteiligen möchten oder bereits beteiligt sind, müssen dies melden. Es wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht.
07 BEKÄMPFUNG VON GELDWÄSCHE
Die Auswahl von Geschäftspartnern hat mit äußerster Sorgfalt zu erfolgen. faigle arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden. Jede:r Mitarbeiter:in hat die Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich der Führungskraft zu melden.
08 ZUSAMMENARBEIT MIT KUNDEN UND LIEFERANTEN
faigle erwartet von den Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten:
- die Einhaltung aller geltenden Gesetze
- das Unterlassen von Korruption
- die Beachtung der Menschenrechte
- die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit
- die Beachtung der Rechtsvorschriften des internationalen Wirtschaftsverkehrs
- insbesondere die Einhaltung der Export- und Importverbote sowie der Embargobestimmungen
- den Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter:innen
- die Einhaltung der relevanten nationalen Gesetze und internationalen Standards zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz
09 EINLADUNGEN, GESCHENKE UND ANDERE PERSÖNLICHE VORTEILE
Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter:innen persönliche Vorteile weder für sich noch für nahestehende Personen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Auch Geschäftspartnern dürfen keine persönlichen Vorteile versprochen oder eingeräumt werden.
Das Gewähren und Annehmen von persönlichen Vorteilen (z. B. Einladungen in Restaurants oder zu Sportveranstaltungen oder Geschenke) ist nur in geringfügigem Ausmaß zulässig. Als geringfügig sind Geschenke und Einladungen zu betrachten, wenn diese einen Wert von 100 Euro jeweils pro Jahresquartal und Geschäftspartner:in (Kunde, Lieferant, etc.) nicht überschreiten. Es darf nicht der Eindruck entstehen, es werde eine Gegenleistung erwartet. Der Vorteil muss im Rahmen allgemein üblicher Geschäftsgepflogenheiten liegen und darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen.
Das Gewähren und Annehmen von persönlichen Vorteilen, die den Wert von 100 Euro übersteigen (einzeln oder auch pro Geschäftspartner:in pro Quartal) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der jeweiligen Vorgesetzten zulässig und mittels Compliance Erhebungsbogen zu dokumentieren. Auf dem Erhebungsbogen werden Einzelheiten über den Ablauf und die Kosten festgehalten und dokumentiert. Auch der/die eingeladene bzw. einladende Geschäftspartner:in muss auf der Rückseite bestätigen, dass die Einladung/das Geschenk gemäß der Compliance Regeln in seinem/ihrem Unternehmen zulässig ist. Diese Fälle bedürfen einer besonders gründlichen Prüfung auf die Konformität zu diesen Richtlinien durch den Mitarbeiter und Vorgesetzten.
Die Gewährung und Annahme von Bargeld ist stets, und zwar unabhängig vom Wert unzulässig!
10 ARBEITSSICHERHEIT UND UMWELTSCHUTZ
Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter:innen und Besucher:innen hat jede:r Mitarbeiter:in an ihrem/seinem Arbeitsplatz die geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards zur Arbeitssicherheit einzuhalten. Jede:r Mitarbeiter:in ist für den Umweltschutz in ihrem/seinem Arbeitsbereich mitverantwortlich und verpflichtet, die Gesetze, Vorschriften und Standards zum Umweltschutz einzuhalten.
Firmen- und geschäftsbezogene Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen des Aufgabengebiets verwendet werden.
11 SCHUTZ DES UNTERNEHMENSVERMÖGENS
Jede:r Vorgesetzte muss in ihrem/seinem Verantwortungsbereich eine Organisation aufbauen, die das Unternehmensvermögen vor Verlust und Missbrauch schützt. Das Unternehmensvermögen darf nicht für private Zwecke verwendet werden.
Der Ein- und Verkauf von Unternehmensvermögen muss transparent, nachvollziehbar, wirtschaftlich und zu marktgerechten Konditionen erfolgen. Persönliche Interessen einzelner Mitarbeiter:innen dürfen die Entscheidungen und wirtschaftlichen Transaktionen nicht beeinflussen.
12 VERHALTEN GEGENÜBER WETTBEWERBERN
- Das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht sind zu beachten
- Es dürfen keine Preise, Mengen und Konditionen mit Wettbewerbern abgesprochen werden
- Absprachen mit Wettbewerbern über eine Marktaufteilung sind nicht zulässig
13 SPENDEN
faigle leistet Geld- und Sachspenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke wie Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Sport und Soziales. Spenden dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des/der Vorgesetzten oder der Geschäftsführung geleistet werden.
14 KONSEQUENZEN BEI COMPLIANCE-VERSTÖßEN
Für Mitarbeiter:innen können Compliance-Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:
- Abmahnung
- Kündigung
- Schadenersatzansprüche von faigle und/oder Dritter
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe
Für faigle können Compliance-Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:
- Schadenersatzansprüche Dritter
- Steuernachforderungen
- kostenintensive Gerichtsprozesse, Strafzahlungen
faigle Leitsätze
Wir setzen auf Partnerschaft(en).
Unser Credo ist ein wertschätzender Umgang mit unseren Mitarbeitenden und (Geschäfts)Partnern. Wir handeln eigenverantwortlich im Sinne unseres Unternehmens und unserer Mitarbeitenden. Dabei sind uns Verbindlichkeit gepaart mit Handschlagqualität wichtig. Wir bringen unseren Mitarbeitenden und Partnern Fairness und Loyalität entgegen und erwarten diese auch von ihnen. Ein solches Miteinander mit Respekt und Anerkennung schafft ein Klima des Vertrauens, in dem die tägliche Arbeit auch Spaß macht. Wir sind Partner.
Wir handeln nachhaltig.
Wir handeln nachhaltig – in jeder Hinsicht: bei Menschen, Partnerschaften und Ressourcen.
Das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden liegt uns am Herzen. Wir bieten ihnen Chancen und Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln und damit auch das Unternehmen voranzubringen. Denn zufriedene Mitarbeitende sind gute Mitarbeitende.
Wir schonen unsere Ressourcen und damit die Umwelt. In der Herstellung und Anwendung unserer Produkte verfolgen wir das Ziel einer optimalen Ökobildung. Die hohe Qualität von Material, Verarbeitung und Know how garantiert eine lange Lebensdauer.
Wir arbeiten gewinnorientiert und streben langfristigen Erfolg an. Unser Erfolg misst sich nicht an Quartalsberichten, sondern an der Stärkung und Mehrung der Unternehmenssubstanz. Das macht uns unabhängig.
Wir schaffen mit Begeisterung Neues.
Schon der Unternehmensgründer Heinz Faigle hatte ständig neue Ideen. Zündende Ideen. Ihm fiel immer etwas Neues ein. Etwas Spannendes. Etwas, das andere übersahen. Heute ist das Unternehmen faigle Nischenweltmeister in vielen Industrien.
Seit mehr als 70 Jahren entwickeln wir bei faigle Neues, ohne auf Altbewährtes zu verzichten. Unsere Kunden kommen mit Wünschen und verlassen uns mit Lösungen. Einfach und pragmatisch. Wir sind entwicklungsstark und haben die Bereitschaft für ständige Weiterentwicklung. In unseren Prozessen berücksichtigen wir Trends, grundlegende Forschungsergebnisse und Märkte. Denn nur, was passt, wird angenommen. Das erfordert Flexibilität und eine gebotene Schnelligkeit, gepaart mit Bedacht und Nachhaltigkeit. Und oft liegt das Einfache so nah. Wir finden es. Garantiert. Wir denken und handeln aus der Praxis für die Praxis.
Wir denken und handeln (welt)offen.
Wir engagieren uns im In- und Ausland. Wir ergreifen die Chance, neue Märkte zu öffnen. Wir machen uns mit neuen Ideen vertraut. Wir lernen andere Mentalitäten kennen und schätzen. Wir sind stolz, vielen Menschen Arbeit zu geben. Das gibt uns Freiheit, Unabhängigkeit und Eigenständigkeit in unserem Agieren. Um das zu erreichen, setzen wir auf die unterschiedlichen Fähigkeiten unserer Mitarbeitenden und Partner. So spielen wir im internationalen Konzert mit. Ohne Wenn und Aber. Wir sind open minded.
Wir haben den Anspruch, die Besten zu sein.
Wir haben den Anspruch, die Besten zu sein. Kurz und einfach, offen und ehrlich. Denn alles, was wir tun und wie wir es tun, ist ein Baustein auf diesem Weg:
- Wir treffen unsere Entscheidung wohlüberlegt, aber auf kurzen Wegen. Wir arbeiten systematisch und strukturiert und konzentrieren uns auf unsere Kernkompetenzen.
- Wir agieren professionell und entscheidungsstark. Um auch weiterhin erfolgreich zu sein, ist unser Handeln geprägt von höchsten Qualitätsansprüchen.
- In mehr als 75 Jahren haben wir ein Know-how aufgebaut, das einzigartig ist und uns zum Nischenweltmeister in vielen Bereichen macht. Wir sind ausgewiesene Experten in der Kunststoff-Technologie.
- Unsere Kunden erhalten individuelle Lösungen. Dadurch sind wir führend in unseren Märkten, was uns zum Benchmark macht.
faigle – ein Unternehmen ist immer so gut wie seine Mitarbeitenden. Exzellenz ist mehr als die Summe der Besten.